Urlaub mit dem Auto: Das ist bei Versicherung & Co. beachten

Verreist Du oft mit dem Auto ins Ausland? Wenn ja, dann solltest Du dir folgenden Artikel einmal gut durchlesen. Tipps & Tricks rund um Versicherung ist immer wichtig!

Denn mit einer herkömmlichen Kfz-Versicherung besteht auch im Ausland (innerhalb Europas) der gewohnte Schutz. Dort gelten die Kasko- und Haftpflichtversicherung also ebenso wie zu Hause in Deutschland.

Dennoch müssen einige Besonderheiten beachtet werden, wenn der Urlaub mit dem Auto angetreten wird. Welche die Wichtigsten sind, wird im Folgenden erklärt.

Die Mallorca-Police

Sollte nicht das eigene Auto im Urlaub genutzt werden, sondern ein Mietwagen, ist der Schutz durch die Versicherung stets von den örtlichen Vorschriften abhängig. Das bedeutet oft, dass sich die Deckungssummen wesentlich geringer als in Deutschland gestalten. Um zu verhindern, auf der Differenz im Falle eines Schadens sitzen zu bleiben, ist es sinnvoll, eine sogenannte Mallorca-Police abzuschließen.

Dieser zusätzliche Schutz gilt selbstverständlich nicht nur auf der Baleareninsel Mallorca oder in Spanien. Auf diesen kann man sich in sämtlichen europäischen Reiseländern verlassen.

 

Pannenhilfe: Die Bedeutung des Autoschutzbriefes

Es ist natürlich äußerst ärgerlich, wenn es im Ausland zu einer Panne oder einem Unfall kommt. Um in einem solchen Fall auf schnelle Hilfe vertrauen zu können, ist ein Kfz-Schutzbrief zu empfehlen. Dieser stellt sicher, dass die KFZ Versicherung eine passende Pannenhilfe organisiert.

Ist es zu einem Unfall gekommen, übernimmt diese die Bergungsarbeiten und auch die Verschrottung, falls ein Totalschaden vorliegen sollte. Darüber hinaus werden mit einem Autoschutzbrief auch die Kosten für eventuelle Übernachtungen und Mietwagen übernommen.

Sollten im Zuge des Unfalls Personen verletzt worden sein, kommt die Versicherung zudem für den Krankenrücktransport auf. Damit stellt der Autoschutzbrief eine attraktive Alternative zu der Mitgliedschaft in einem Automobilclub dar.

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Der Auslandsschadenschutz

Bei einem Urlaub mit dem Auto besteht darüber hinaus die Möglichkeit, einen Auslandsschadenschutz abzuschließen.

Im Falle eines Unfalls, der nicht selbst verschuldet wurde, wird durch diese Absicherung die gesamte Schadensabwicklung übernommen. Die Vorgehensweise gestaltet sich dann also genau so, wie bei einem Unfallgegner mit deutscher Kfz-Haftpflichtversicherung. Dies stellt insbesondere in Fällen einen großen Vorteil dar, in denen der Unfallgegner nicht bereit ist, zu zahlen.

Sprachbarrieren mit Europäischen Unfallbericht umgehen

Häufig zeigen sich Unfälle im Ausland aufgrund der Sprachbarriere zu der örtlichen Polizei und dem Unfallgegner als besonders problematisch. Die Lösung dafür besteht jedoch in dem europäischen Unfallbericht – dieser sollte demnach im Reisegepäck keinesfalls fehlen.

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Der Unfallbericht berücksichtigt Ausfüllhilfen in elf verschiedenen Sprachen. Bestellbar ist dieser gegen eine geringe Gebühr im Internet, beispielsweise bei dem ADAC.

Die Promillegrenzen im europäischen Ausland

In einigen europäischen Ländern gelten außerdem andere Promillegrenzen hinter dem Steuer. Alle Fahrer müssen so beispielsweise in Tschechien, Ungarn, Kroatien und Österreich die 0,0 Promillegrenze beachten. Dort sind demnach für den Fahrer nur alkoholfreie Drinks angesagt. In Estland, Finnland, Norwegen, Schweden, Polen und Lettland beträgt diese 0,2.

Ein wenig mehr Alkohol dürfen Autofahrer in den Niederlanden, Belgien, Dänemark, Island, Luxemburg, Italien, Spanien, Frankreich, Portugal und Griechenland trinken. In diesen Ländern gelten die gleichen Promille-Regelungen wie in Deutschland – der Maximalwert liegt demnach bei 0,5 Promille. Höher ist diese mit 0,8 Promille nur in Irland und Großbritannien.

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Die Vignetten nicht vergessen

Ausländische Fahrzeuge müssen in vielen Ländern Europas Maut bezahlen, um die Autobahnen nutzen zu dürfen.

Die Bezahlung erfolgt häufig in Form einer Vignette. Diese muss erworben werden, bevor die Autobahn befahren wird. Eine Vignette für zehn Tage kostet in Österreich rund 20 Euro für einen normalen Pkw. Einige Länder erlauben die Bezahlung allerdings auch direkt an der Auffahrt zur Autobahn.

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